Gerade zu Beginn der Wintersaison füllen sich die Straßen mit den Karosserien der Urlauber. Obwohl keine anderen Straßenverkehrsregeln als im Rest Europas gelten, gibt es hier einige Besonderheiten zu beachten. Nicht zuletzt deshalb, weil die Bußgelder viel höher sind als in Deutschland. So steht es auch bei den Tempolimits der Region selber zu, sie festzusetzen. Möglicherweise bedarf es etwas Gewohnheit, alle Unterschiede automatisch zu berücksichtigen. Bis dahin ist Vorsicht zu walten lassen.
Grundsätzliche Tempolimits
Hier sind die Grenzen unter den Limits angesetzt als bei uns: Auf den Autobahnen ist mit 120 km/h die Höchstgrenze erreicht. Auf Landstraßen gilt das höchste zulässige Tempo mit 80 km/h und in Ortsgebieten wie fast überall 50 km/h. Auch sind hier nur die Grundwerte genannt: Im Konkreten kann es durchaus sein, dass eine Beschilderung andere Werte vorgibt. Denn vor allem in Gran Canaria sind viele Ortschaften mit nur 40 Stundenkilometer befahrbar.
Die geltenden Werte beim Alkoholgenuss sind mit 0,25 Promille schnell erreicht. Aber nicht nur damit ist aufzupassen: Die örtlichen Behörden sind mit einem Gerät ausgestattet, welches auch die Einnahme von Drogen messen kann und diese zugleich klassifiziert.
Der Notruf hat die Nummer 112. Man sollte sie vorab mit der Vorwahl ins Handy eingespeichert haben. Wer seine Strafzettel sofort bezahlt, erhält 50 Prozent Rabatt. Wer sich dauerhaft dort niederlässt, erhält aber Punkte für jedes Vergehen. Bei einem Zuviel wird der Führerschein irgendwann entzogen. Die Punkte von Urlauber werden aber nicht gespeichert. Übrigens: Wer schon einen neuen europäischen Führerschein hat, der braucht seinen nicht in Spanien anrechnen lassen, wenn er sich dauerhaft niederlässt – wohl aber nach einem Jahr registrieren.